Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 15. Oktober 1998
§ 4

§ 4 – stvoausnv_9

Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.

Kurz erklärt

  • Die Stützlast bezieht sich auf die Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.
  • Sie sollte sich an der maximalen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers orientieren.
  • Es gibt eine Obergrenze für die Stützlast.
  • Diese Obergrenze ist der kleinere Wert zwischen den beiden maximalen Stützlasten.
  • Die Regelung sorgt für Sicherheit beim Fahren mit Anhängern.